Das Energielabel hilft Ihnen dabei energiesparende Geräte auszuwählen
Seit dem Jahr 2005 ist die europäische Richtlinie 2002/31/EG in Kraft, die das Energieverbrauchsetikett vorschreibt und den zur Zeit des Kyoto-Protokolls beschlossenen Zielsetzungen entspricht. Diese Richtlinie besagt, dass alle Klimageräte mit einer Kühlleistung von weniger als 12 kW mit einem Etikett versehen sein müssen, das deren Energieverbrauch klar angibt.
Diese EU-Richtlinie ordnet Klimaanlagen entsprechend ihres Energieverbrauchs in 7 Energieeffizienzklassen (A bis G) ein. Die Geräte mit der höchsten Energieeffizienz gehören der Klasse A an (grünfarbiger Pfeil auf dem Etikett) und jene mit der niedrigsten Energieeffizienz der Klasse G (rotfarbiger Pfeil).
Das Etikett enthält außerdem eine Reihe weiterer Informationen (Hersteller, Gerätebezeichnung, Kühl- und Heizleistung, Geräuschemmissionen) und ermöglicht so einen Vergleich der Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Produkte.
Angabe des jährlichen Energieverbrauchs
Basierend auf einem Standardmodell wird der jährliche Energieverbrauch durch Multiplikation der absoluten Leistungsfähigkeit mit einer Betriebszeit von 500 Stunden pro Jahr im Kühlmodus und bei Volllast errechnet.
Kühlleistung
Die Kühlleistung einer Anlage wird in kW im Kühlmodus und bei Volllast definiert.
EER oder Energieeffizienzverhältnis
Dies ist das Verhältnis zwischen Kühlleistung und der Stromaufnahme, die nötig ist um diese zu erreichen.
Mit anderen Worten, je höher die EER, desto besser die Energieeffizienz.
Energieeffizienzkategorien* im Kühlbetrieb

Heizleistung
Die Heizleistung einer Anlage wird in kW im Heizmodus und bei Volllast definiert.
COP oder Leistungsziffer
Dies ist das Verhältnis zwischen Heizleistung und der Stromaufnahme, die nötig ist um diese zu erreichen. Mit anderen Worten, je höher die COP, desto besser die Energieeffizienz.
Energieeffizienzkategorien* im Heizbetrieb
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